Fragen wie „Was tue ich, wenn mein Sohn nächtelang auf den Sex-Seiten im Internet hängen bleibt?“ „Darf meine Tochter schon mit zwölf einen festen Freund haben?“, „Ist mein Kind reif für das erste Mal?“ bereiten Eltern Kopfzerbrechen. Sie suchen nach allgemein gültigen Antworten, die ihre Kinder in ihrer sexuellen Entwicklung altersgerecht und ihre Intimsphäre achtend unterstützen, aber auch Grenzen beinhalten, die sie vor unangenehmen Erfahrungen und Konsequenzen schützt.
Obwohl der Zeitpunkt und der Inhalt elterlicher Gesprächsangebote zur sexuellen Entwicklung ihrer Sprösslinge sehr individuell sind, versuchen wir hier, Antworten zu einigen besonders drängenden Fragen zu geben.
Pornografie im Internet
Was macht Pornografie mit Jugendlichen?
Viele schlecht informierte Jugendliche, die sich dem Thema Sexualität nähern, sind zum Teil auf Informationsquellen wie Pornos oder Erotikmagazine als „heimliche Aufklärer“ angewiesen, da ihre Eltern nicht offen mit ihnen über Sexualität reden.
Hardcore-Pornografie gibt jedoch ein verzerrtes und einseitiges Bild der Sexualität wieder, zeigen sich doch meistens den Mann in der Machtposition über der erniedrigten Frau. Die dort gezeigten Szenen sind nicht immer nur stimulierend, sondern können für Jugendliche auch etwas Unheimliches und Verstörendes haben: Die scheinbar vor Macht strotzenden Pornodarsteller spielen eine für den männlichen jugendlichen Betrachter unerreichbare Potenz vor.
Auch unerfahrene Mädchen können durch Pornografie stark verunsichert werden, da Frauen in Pornos oft reine Sexualobjekte von rauer männlicher Lust sind und es scheinbar genießen, erniedrigt zu werden. Die Geschlechterrollen werden eindimensional dargestellt, Macht und Unterwerfung als Beziehungsmuster visualisiert. Frauen und Männer scheinen in Pornofilmen zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit zu sein, Sex zu haben. Pornos stellen Sexualität zudem völlig losgelöst von zwischenmenschlichen Beziehungen dar, anstatt von einer Liebesbeziehung getragen zu sein. Der übermäßige Konsum von Pornografie kann außerdem auch eine Abhängigkeit nach sich ziehen.
Was ist erlaubt und was ist verboten?
Der Konsum von Pornografie durch Jugendliche unter 18 Jahren ist vom Gesetzgeber verboten, d.h. Nichtvolljährigen dürfen Bilder, Darstellungen oder Filme mit pornografischen Inhalten weder angeboten, gezeigt oder verkauft werden. Es drohen je nach Verstoß Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wenn Kindern unter 14 Jahren Pornografie gezeigt oder auch nur erzählt wird, so drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Der Gesetzgeber bemüht sich, Verstöße aufzudecken und zu verhindern. Da aber Pornografie im schnell zugänglichen und vor allem internationalen Internet weit verbreitet ist, kann es immer wieder passieren, dass auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf Seiten mit pornografischen Inhalten zugreifen. Meistens suchen sie gar nicht gezielt nach Pornografie, sondern gelangen mehr zufällig durch Vertippen einer Internetadresse oder durch Spam-Mails auf diese Seiten.
Im Bereich der Sexualität gibt es aber auch strafrechtliche Beschränkungen, die Kinder und Jugendliche vor unmittelbaren Gefährdungen schützen sollen. Geschütztes Rechtsgut ist die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Strafbar sind dabei nicht nur erzwungene, sondern zum Teil auch sogenannte „freiwillige“ sexuelle Kontakte. Sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene gilt folgendes:
Strafbar sind sexuelle Kontakte
- mit Kindern unter 14 Jahren. Ältere dürfen keinesfalls sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen bzw. von Minderjährigen an sich vornehmen lassen. Andernfalls liegt ohne weitere Voraussetzungen ein Missbrauch vor.
- mit Personen unter 16 Jahren, die jemandem zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind sowie sexuelle Kontakte mit Personen unter 18 Jahren unter Ausnützen einer mit dem Erziehungs-, Ausbildung- oder Betreuungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit. Lehrer*innen, Übungsleiter*innen beim Sport z.B. aber auch Pflege- oder Adoptiveltern kommen mit dem Gesetz in Konflikt, wenn sie Sex mit den oben beschriebenen Jugendlichen haben. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben oft ihre Leben lang mit den Folgen dieser traumatischen Beziehungen zu kämpfen.
- wenn der Täter 21 Jahre oder älter ist und die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einer Person unter 16 Jahren zu sexuellen Handlungen ausgenutzt wird. Wann dies der Fall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der oder die Jugendliche muss mit ihrem Körper umgehen können und über ihr sexuelles Handeln eigenverantwortlich nachdenken und die Konsequenzen tragen können.
Aufsichtspflichtige dürfen auch nicht zulassen, dass sexuelle Kontakte zwischen Aufsichtsbedürftigen, von denen mindestens einer noch unter 16 Jahren ist, stattfinden. Das bedeutet, dass zum Beispiel Erzieher*innen oder Lehrer*innen im Ferienzeltlager oder auf Klassenfahrt zumutbare Maßnahmen ergreifen und einschreiten müssen, um solche sexuellen Kontakte zwischen betreuten Jugendlichen zu verhindern, weil sie sich sonst selbst strafbar machen.
Erwachsene dürfen sexuelle Handlungen auch nicht in besonderer Weise fördern oder die Minderjährigen dazu drängen. Dieses Verbot gilt für Eltern nur insoweit, als sie dadurch ihre Erziehungspflicht grob verletzen. Eltern haben damit einen etwas weiteren Rahmen dafür, was sie ihren Kindern erlauben wollen oder nicht. Wenn also Eltern ihrer 15-jährigen Tochter erlauben, bei ihrem 16-jährigen Freund zu übernachten, so können sie dafür vom Gesetzgeber nicht belangt werden.
Daneben werden Kinder und Jugendliche selbstverständlich auch durch die allgemeinen Strafvorschriften (zum Beispiel Vergewaltigung oder Körperverletzung) geschützt.
Was können Sie tun?
Ihren Kindern sollten Sie also die Gefahren des Internets erklären und dazu auffordern, keinerlei Spam-Mails zu öffnen, sondern diese sofort zu löschen. Wenn sie durch Zufall auf eine Internetseite mit pornografischem Inhalt gelangen, so sollten sie sich von dieser Seite sofort wegklicken und niemals auf weiterführende Links klicken.
Dennoch werden Sie Ihr heranwachsendes Kind nicht davor bewahren können, jemals mit Pornos in Berührung zu kommen, denn auch das Ansehen eines erotischen Films oder eines Pornos ist Teil seiner sexuellen Entwicklung. Solche Filme sind oft auch deshalb reizvoll, da sie im Bereich des Verbotenen liegen und ihr Konsum gesellschaftlich tabuisiert wird.
Der erhobene Zeigefinger und generelle Verbote werden Ihre Kinder nicht davon abbringen, im Zweifel heimlich Pornos anzusehen. Da die Grenze zu Pornografie und Erotik oft schwer zu ziehen ist und vor allem im Zeitschriftenbereich keine Altersbeschränkungen vorliegen, sollten Sie Ihre Kinder in jedem Fall über Gesetze und Gefahren ins Bild setzen. Ihr Fingerspitzengefühl ist gefragt, wenn Sie Ihrem jugendlichen Kind signalisieren, dass Sie es in Bezug auf den Konsum von Pornos nicht nachspionieren möchten, aber gleichzeitig auf das Verbot und die möglichen Gefahren von Pornographie hinweisen.
Eltern sind für ihre Kinder der effektivste Schutz vor dem Zugang zur Pornografie. Sie sollten daher ein gutes Vorbild abgeben. Eltern, die zu Hause selbst Pornofilme im Regal stehen haben, Sexmagazine offen im Bad herumliegen lassen und ohne Verschlüsselung Pornografie im Internet konsumieren, werden ihr Kind wohl kaum davon überzeugen können, dass pornografische Inhalte fragwürdig sind (und für unter 18-jährige verboten).